Praktischer Mediziner, respektive Praktische Ärztin sind Berufsbezeichnungen für niedergelassene Ärzte, die einen Universitätsabschluss im Fach Gesundheitslehre besitzen, konträr dazu keine weitere abgeschlossene Facharzt-Bildung, oder andererseits sich nicht in dem Fachgebiet niederlassen möchten, für das sie eine abgeschlossene Facharztausbildung besitzen. Voraussetzung für die Niederlassung als Praktischer Mediziner war dagegen – bis auf eine ziemlich kurze Zwischenzeit – eine mindestens 5-jährige klinische Schulung nach der Herausgabe der Zulassung als Mediziner. Die Wahl der Weiterbildungsgebiete war dabei dem Arzt überlassen. So wurde sichergestellt, dass auch der Praktische Arzt vor seiner Niederlassung über die klinischen Fähigkeiten der (früheren) Mindest-Weiterbildungszeit für Ärzte verfügte.
Als Folge der schnellen Vermehrung des Wissens in ihren Teilgebieten unterliegt die Innere Medizin einer zunehmenden Subspezialisierung. Dass in diesem Zusammenhang der klassische, sehr gut ausgebildete allgemeine Internist in vielen Industrienationen mehr und mehr von den Vertretern einzelner Fachgebiete verdrängt wird, stösst auch auf Rezension.So wurde 2009 auf dem 110. Deutschen Ärztetag die Neueinführung der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie exklusive Schwerpunktbezeichnung beschlossen. Seit einigen Jahren wird auch die Allgemeine Medizin als Teilgebiet der Inneren Medizin unterrichtet (7 Jahre Fortbildung).
Jedes jener umfangreichen Fachgebiete erfordert eine besondere medizinische Anlieferung und zum Element tiefer liegend greifende Fachkenntnisse und Fähigkeiten für besondere Fragestellungen. Demnach bildet jeder Bereich einen eigenen Schwerpunkt der Rheumatologie mit einer spezifischen Fortbildung (z.B. Arzt für Innere Gesundheitslehre und Fokus Kardiologie). Demgegenüber stehen alle Kern-spezifischen Erkrankungen auch in vielschichtigen Beziehungen, welche bei den meisten internistischen Erkrankungen zur Teilnahme verschiedener Organe lotsen und komplexe diagnostische Überlegungen unerlässlich machen.
Die offizielle Bezeichnung in Deutschland lautet Facharzt für Innere Gesundheitslehre (oder wahlweise auch “Internist”). Um diese Jobbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Mediziner eine Weiterbildung von mindestens 62 Monaten (5 Jahre) in einer anerkannten Bildungsstätte mit einer von den Ärztekammern festgelegten Weiterbildungsordnung absolvieren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einen Schwerpunkt zu entscheiden. Die Weiterbildungszeit beträgt dann mindestens 75 Monate (6 Jahre). Am Ende der Schulung steht in beiden Fällen eine mündliche Überprüfung. Die Bildungsordnung kann je nach Bezirk modifizieren, daselbst die Ausbildungshoheit in Deutschland den jeweiligen Ärztekammern gebietsbezogen unterliegt.